Laut „Flatrat-Kappung: Verbraucherschützen mahnen Telekom“ auf dem Heise Newsticker hat die Verbraucherzentrale Nortrhein-Westfalen die Deutsche Telekom dazu aufgefordert, die seit dem 2. Mail in den Verträgen für Neukunden enthaltene Möglichkeit der Drosselung der Bandbreit bis zum 14. Mail aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu streichen