DSL-Drosselung: Telekom wird abgemahnt

Laut „Flatrat-Kappung: Verbraucherschützen mahnen Telekom“ auf dem Heise Newsticker hat die Verbraucherzentrale Nortrhein-Westfalen die Deutsche Telekom dazu aufgefordert, die seit dem 2. Mail in den Verträgen für Neukunden enthaltene Möglichkeit der Drosselung der Bandbreit bis zum 14. Mail aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu streichen

Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass eine zeitgemäße Nutzung des Internets bei einer Bandbreite von 384 Kb/s nicht möglich sei. Nach meiner Meinung reicht diese Bandbreite für den Abruf von E-Mails oder der Nutzung von rein textbasierten Diensten, wie ICs, aus. Aber schon der Abruf komplexer Webseiten wird zum Geduldsspiel. Über die Übertragung von Internet-Videos braucht man bei dieser Bandbreite nicht zu sprechen. Auch wer ein Systemupdate durchführen möchte, wird bei dieser Bandbreite nicht besonders begeistert sein. Hier sollte man im Hinterkopf haben, dass die Aktualisierung des eigenen Systems ein Beitrag für die Allgemeinheit ist, da hierdurch unter anderen der Verbreitung von Bot-Netzen Einhalt geboten wird.

Außerdem erthielt die Deutsche Telekom ein Schreiben vom Präsidenten der Bundesnetzangentur ein Schreiben, in dem der Vorstand der Telekom um Klarstellung gebeten wurde.